Anglerprüfung Brandenburg

Wir bieten an, die komplette Prüfungsvorbereitung zur Erlangung des Fischereischeins und die Abnahme von Angelprüfungen und wenn das geschafft ist auch Praktische Lehrgänge, damit das frisch erworbene Wissen auch richtig angewendet werden kann.

Brandenburg ist sehr reich an Bächen, Flüssen und Seen. Dieser Gewässerreichtum, mit hohem Fischbestand, ist natürlich sehr attraktiv für die Angelfischerei. Immer mehr Menschen, zunehmend auch Frauen, entdecken ihr Interesse für diese sinnvolle Freizeit- und Erholungsgestaltung.
Es gibt etwa 50 bestandsbildende Fischarten in Brandenburgs Gewässern, davon ist jedoch ein großer Teil von knapp der Hälfte aufgrund eines Schutzstatus nicht zu beangeln. Dazu gehören beispielsweise der Schlammpeitzger, die Schmerle, Steinbeißer, Bachneunauge und viele mehr, die durch unterschiedliche Einflüsse wie z.B.  Eutrophierung, Gewässerverbauung (Begradigung, Bau von Staueinrichtungen usw.) nicht wandern können und ihr Habitat zerstört wurde. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch noch viele andere Arten, die sehr gute Bestände ausbilden und problemlos beangelt werden können. Dazu gehören unter anderem der Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder auch die Plötze.

Damit die Artenvielfalt in den Gewässern erhalten bleibt, muss das Angeln waid- und tierschutzgerecht erfolgen. Dazu sind allerdings einige Grundkenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde, zum tierschutzgerechten Umgang und auch zu den rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Angelfischerei nötig.

Grundsätzlich ist eine Angelkarte in Brandenburg erforderlich . Diese kann online und bei den ausgewiesenen Verkaufsstellen, am Angel- oder Wohnort erworben werden.

Wer nur Friedfische angeln möchte, benötigt keinen Fischereischein in Brandenburg. Nur wer mehr als Friedfische, also Raubfische angeln möchte, muss einen Fischereischein in Brandenburg nachweisen (Ausnahme Touristen).
In  jedem Fall aber, ist eine Fischereiabgabe zu leisten. Ohne diesen Nachweis ist das Angeln verboten!

Prüfung

Diese erworbenen Kenntnisse werden dem Angler, der in Brandenburger Gewässern fischen möchte, durch den Fischereischein bestätigt. Die Voraussetzung dafür ist eine Prüfung, die von anerkannten natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts und den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte  abgenommen wird.

Ich arbeite bei der Abnahme der Prüfungen und bei der Durchführung der Lehrgänge eng mit:

dem Potsdamer Naturkundemuseum (Breite Str. 13) ;

dem ersten Potsdamer Anglerverein (Lustgartenwall 1) ;

Angeljoe Potsdam (Gerlachstr. 10) ;

Fishing King

und den zuständigen unteren Fischereibehörden

zusammen. Das Naturkundemuseum bietet gerade dem beginnenden Angler die Möglichkeit, alle Fischarten aus der Umgebung lebend in Ihrer natürlichen Farbe und Größe sowie ihren körperlichen Merkmalen (im Gegensatz zu gedruckten und meist nicht korrekten Darstellungen) zu unterscheiden.

Verordnung über die Anglerprüfung

Prüfungsthemen

aktuelle PDF Datei hier…

Fischkunde und -hege

Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Fischorgane
Unterscheidung einheimischer Fischarten
Häufig auftretende Fischkrankheiten
Notwendigkeit von Besatzmaßnahmen
Naturnahrung, Sauerstoff und Temperaturverhältnisse

Pflege der Fischgewässer

Fischereiliche Gewässerkunde
Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Ufer und Gelegeschutz
Struktur der Gewässer, Temperaturverhältnisse, miktische Typen, physikalische Parameter zur Beurteilung von Gewässern,

 

Fanggeräte und deren Gebrauch

Rechtliche Vorschriften, Aufbau und Funktion von Ruten und Rollen und deren Typen
Köder- und Schnurtypen, Hakenformen

Behandlung der gefangenen Fische

Betäuben, Töten und Schlachten von Fischen
Aufbewahrung von Fischen
Tierschutz
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)

Einschlägige Rechtsvorschriften
Landesfischereirecht
Tierschutzrecht
Naturschutzrecht
Wasserrecht

 

Prüfungstermine

Die Schulungstermine und Prüfungstermine zum Fischereischein Brandenburg werden auf dieser Website rechtzeitig zum Jahresbeginn veröffentlicht.
Die Prüfungsfragen sind einheitlich. Sie wurden zum 1. Januar 2010 den neuen Rechtsgrundlagen angepasst.